Reisebedingungen
Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Berchtold´s Autoreisen & Reisebüro GmbH & Co. KG, nachstehend „RB“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 -11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde „RB“ den Abschlussdes Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.
1.2.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von „RB“ erfolgen.
1.3.4 Bei elektronischen Buchungen bestätigt „RB“ den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von „RB“beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird „RB“ dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist „RB“ nicht verpflichtet, wenn die Buchungdurch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung desKunden ab, so liegt ein neues Angebot von „RB“ vor, an das „RB“ für die Dauervon zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage diesesneuen Angebots zustande, wenn der Kunde „RB“ innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6. Für telefonische Buchungen gilt:a) Bis 14 Tage vor Reisebeginn nimmt „RB“ telefonisch nur den unverbindlichenBuchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung. „RB“ übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mitdiesen Reisebedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformularvollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an „RB“, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von „RB“ nach Ziffer 1.4 zustande.b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von „RB“ zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.7. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von „RB“ bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von „RB“ für die jeweilige Reise, insbesondere der allgemeinen Hinweise auf den ersten Seiten unseres aktuellen Reisekataloges.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von „RB“ nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zutreffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagtenLeistungen von „RB“ hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts -und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von„RB“ herausgegeben werden, sind für „RB“ und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kundenzum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von „RB“ gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „RB“nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. „RB“ ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungenunverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn „RB“in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von „RB“ über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheinesgemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % (mind. 50,- €) des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reisenicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,-nicht, so werdenAnzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung einesSicherungsscheines zahlungsfällig.
4.3. Soweit „RB“ zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrechtdes Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist „RB“ berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mitRücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
5. Preiserhöhung
5.1. „RB“ behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle derErhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für diebetreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegenund die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für „RB“ nicht vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann „RB“ den Reisepreisnach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann „RB“ vom Kunden denErhöhungsbetrag verlangen.b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitz-plätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann „RB“ vom Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber „RB“ erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrageskann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für „RB“ verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat „RB“ denKunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beimKunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn „RB“ in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von „RB“ über die Preiserhöhung gegenüber „RB“ geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. DerRücktritt ist gegenüber „RB“ unter der in diesen Bedingungen angegebenenAnschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kannder Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert „RB“ den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann „RB“, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligenReisepreis verlangen.
6.3. „RB“ hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unterBerücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreispauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen derReiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunktdes Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Flugpauschalreisen mit Linien-oder Charterflugbis 30 Tage vor Reiseantritt 20% vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80% bei Rücktritt am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% Busreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 10% mind. 20,- € vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80% Hinweis: Eintrittskarten wie z. B. Musical/DTM/Verona/Event-Karten sind nicht stornierbar!
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, „RB“ nachzuweisen,dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.5. „RB“ behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit „RB“ nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstandensind. Macht „RB“ einen solchen Anspruch geltend, so ist „RB“ verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherungsowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
6.7. Alternativ bietet „RB“ den Rücktrittsschutz nach folgender Staffelung an:Reisepreis bis 200 €: 5 € bis 400 €: 10 € bis 600 €: 15 € bis 1000 €: 20 € bis 1500 €: 30 € ab 1501 €: 40 € Der Reiserücktrittsschutz muss innerhalb 7 Tage nach Reisebuchung abgeschlossen werden und gilt nur für Stornierungen vor Antritt der Reise. Im Fall einer Stornierung fallen dem Kunden keine weiteren Kosten an. Ein ärtzliches Attest ist jedoch erfoderlich.
6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsort bei Busreisen (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann „RB“ bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von Euro 20,-pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofernihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertraggemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene LeistungNimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B.wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat erkeinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. „RB“ wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungenhandelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt von „RB“ wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
9.1. „RB“ kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabefolgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch„RB“ muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.b) „RB“ hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in derBuchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechendenProspektangaben zu verweisen.c) „RB“ ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.d) Ein Rücktritt von „RB“ später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn „RB“ in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kundehat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reisedurch „RB“ dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde aufden Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. „RB“ kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wennder Kunde ungeachtet einer Abmahnung von „RB“ nachhaltig stört oder wenner sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebungdes Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt „RB“, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie musssich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteileanrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht inAnspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit„RB“ wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtl. Vertretung von „RB“ (z. B. Reiseleitung) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von „RB“ wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtl. Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglichdirekt gegenüber „RB“ unter der unten angegebenen Anschrift anzuzeigen.d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von „RB“ nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen „RB“ anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, sokann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, „RB“ erkennbarem Grundnicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn „RB“ oder, soweitvorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten(Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemesseneFrist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von „RB“ oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertragesdurch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
11.4. Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort undStelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlustbinnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von „RB“ anzuzeigen.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von „RB“ für Schäden, die nicht Körperschädensind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oderb) soweit „RB“ für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von „RB“ für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
a) Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche bei Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleibenvon der Beschränkung unberührt.
b) Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden imZusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nurbeschränkt, soweit der Schaden € 1.000,- pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
12.3. „RB“ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschädenim Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs -und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von „RB“ sind. „RB“ haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-oder Organisationspflichten von „RB“ ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von „RB“ wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat derKunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunktder Beendigung der Reise geltend zu machen.
13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber „RB“ unter dernachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
13.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen beiGepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
13.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung von „RB“ oder eines gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen von„RB“ beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auchfür Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „RB“ oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „RB“ beruhen.
13.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.6. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der demTag des vertraglichen Reiseendes folgt.
13.7. Schweben zwischen dem Kunden und „RB“ Verhandlungen über denAnspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder „RB“ die Fortsetzung der Verhandlungenverweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. „RB“ wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemein-schaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über derenevtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staatengibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dasskeine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungensowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn „RB“ schuldhaft, nichtunzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. „RB“ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass „RB“ eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
15 Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
15.1. „RB“ informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zuerbringenden Flugbeförderungsleistungen.
15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist „RB“ verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald „RB“ weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird „RB“ den Kunden unverzüglich und so rasch dies mitangemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
15.4. Die Mitteilung über die ausführenden Fluggesellschaften im Rahmen der Informationspflicht von „RB“ begründet keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der/den genannten Fluggesellschaft(en),soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht von „RB“ ergibt. Soweit dies demnach vertraglich in zulässiger Weise vereinbart ist, bleibt „RB“ ein Wechsel der Fluggesellschaftausdrücklich vorbehalten.
15.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen und die Unterrichtungen von „RB“ über einen Wechsel einer Fluggesellschaft bleiben die Ansprüche desKunden nach der in Abs. 1 bezeichneten Verordnung, aus sonstigen anwendbaren EG-Verordnungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte unberührt.
15.6. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesell-schaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist), ist auf den Internet-Seiten von „RB“ abrufbar und in den Geschäftsräumen von „RB“ einzusehen.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und „RB“ findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamteRechtsverhältnis.
16.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen „RB“ im Ausland für die Haftungvon „RB“ dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann „RB“ nur an deren Sitz verklagen.
16.4. Für Klagen von „RB“ gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kundenmaßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtsoder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort imAusland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunktder Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von „RB“vereinbart.
16.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf denReisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaatder EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; BundesverbandDeutscher Omnibusunternehmer und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart,2010. Stand Januar 2012
Reiseveranstalter ist: Berchtold´s Autoreisen & Reisebüro GmbH & Co. KG Ludwigstraße 82, 87437 Kempten Tel.: 0831/564245-0 Fax: 0831/564245-15 info@berchtold-reisen.de www.berchtold-reisen.de Gerichtstand: Amtsgericht Kempten HRA 3292
Stornokosten allgemein (Busfahrten)
| bis 30 Tage | vor Reiseantritt | 5% mind. 16,- Euro |
| 29 - 21 Tage | vor Reiseantritt | 15% |
| 20 - 14 Tage | vor Reiseantritt | 35% |
| 13 - 1 Tag | vor Reiseantritt | 50% |
| bei Nichtantritt | vor Reiseantritt | 90% |
